Was zahlt der Arbeitgeber zu einer Bildschirmbrille?
1. Freiwillig
Zahlreiche Firmen haben erkannt, dass gutes Sehen am Bildschirm die Voraussetzung für erfolgreiches
Arbeiten am PC ist.
Denn schlechtes Sehen am Arbeitsplatz erhöht die Fehlerquote und reduziert die Arbeitsgeschwindigkeit.
Zudem ist ein Mitarbeiter, der nicht scharf sieht unzufrieden und nicht ausgeglichen.
Deshalb geben immer mehr Arbeitgeber zumindest einen Zuschuss zu einer Computerbrille.
Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach.
2. Gesetzlich vorgeschrieben
Um einer Belastung der Sehorgane vorzubeugen schreibt der Gesetzgeber in der Bildschirmarbeitsverordnung vor, dass der Arbeitgeber eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anbieten muss, sofern die Bildschirmarbeit die Hälfte (oder mehr) der Arbeitszeit ausmacht.
Unter §6 der Bildschirmarbeitsverordnung heisst es wörtlich:
„(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an Bildschirmgeräten, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, eine angemessen Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten. Erweist sich aufgrund der Ergebnisse einer Untersuchung nach Satz 1 eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, ist diese zu ermöglichen.
(2) Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse einer Untersuchung nach Absatz 1 ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.“
Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Bildschirmbrille zur Verfügung stellen muss, wenn Sie mit Ihrer eigenen Brille am Bildschirm nicht gut genug sehen.
Wie hochwertig diese Brille zu sein hat, ist nicht festgelegt.
In der Praxis ist es oft so geregelt, dass die Arbeitgeber eine „Computerbrille“ mit
einem fixen Betrag bezuschussen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Für Betriebe und Firmen führen wir die vorgeschriebene Augenuntersuchung beim Arbeitnehmer durch.
Der Arbeitgeber bekommt eine Bestätigung bzw. einen Durchschlag des Untersuchungsergebnisses.
Dies braucht er für eine eventuelle Prüfung vom Gewerbeaufsichtsamt.
Die Kosten pro Untersuchung(13,00Euro) müssen nur dann bezahlt werden, wenn eine spezielle Arbeitsplatzbrille erforderlich ist und eine normale Brille nicht ausreicht.